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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Angelreisen K. Borchert, Berlin


1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmethoden, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reiseveranstalters zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2. Bezahlung
2. a) Anzahlung
Bei Vertragsabschluß leistet der der Reisende eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises. Bei Buchungen von weniger als 56 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietbetrag sofort fällig.
2. b) Restzahlung
Die Zahlung des Restbetrages hat durch den Kunden 56 Tage vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung zu erfolgen. Die Ausgabe des Reisepreissicherungsscheines im Sinne von 651 k Abs. 3 BGB erfolgt in allen Fällen mit der Buchungsbestätigung. Damit stellen wir sicher, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters, der gezahlte Reisepreis bzw. Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters entstehen, erstattet werden.
2. c) Zahlungsausfall
Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Der Reiseveranstalter kann als Entschädigung die entsprechende Reiserücktrittsgebühr verlangen.

3. Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen. Darüber hinaus entstehen nachfolgende Kosten (in % vom Reisepreis):
- bis 56 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
- ab 56 Tage bis Reisebeginn 100 % des Reisepreises
(Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, welche spätestens 14 Tage nach Versand der Reisebestätigung durch Angelreisen K. Borchert im Namen des Reisenden unter Angaben der Namen aller Teilnehmer gebucht werden sollte.) Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornierung bei dem Vermittler. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrige Kosten entstanden sind als die vom Reiseveranstalter in der Pauschale angegeben Kosten.

3.1. Rücktritt von Reisebuchungen in Kombination mit Linien-, Charterflügen, Fähren oder Leistungen Dritter.
Es gelten die Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Flug- bzw. Fährgesellschaften, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden und die in den jeweiligen zutreffenden AGB’s geregelt sind.

4. Umbuchungen
Umbuchungen, die ohne große Aufwendungen realisierbar sind und bis 56 Tage vor Antritt der Reise bei uns eingehen, werden mit 30,- € Umbuchungsgebühr pro Person berechnet. Umbuchungen, die 56 - 0 Tage vor Antritt der Reise bei uns eingehen, werden mit 45,- € Umbuchungsgebühr pro Person berechnet. Diese Regelung gilt nicht für evtl. Flug- oder Fährbuchungen oder Leistungen Dritter. In diesem Fall richten sich die Gebühren nach den Umbuchungsgebühren der jeweiligen Flugreiseveranstalter und der Fährgesellschaften oder sonstiger Leistungsträger.

5. Reklamationen
Sollte die Unterkunft oder das Boot bei der Ankunft Mängel aufweisen, bitten wir darum, dass der Vermieter oder Angelreisen K. Borchert so bald als möglich, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden davon in Kenntnis gesetzt wird. Nach Ablauf dieser Frist können derartige Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden. Angelreisen K. Borchert ist nur für die Durchführung der Buchung verantwortlich. Eventuelle Reklamationen, die den Ferienaufenthalt im Allgemeinen betreffen, müssen spätestens 14 Tage nach Mietabschluss in schriftlicher Form bei Angelreisen K. Borchert eingegangen sein. Können Mängel kurzfristig beseitigt werden, entfällt eine weitere Haftung. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten.

6. Haftung Reiseveranstalter
Insbesondere bei Reiseleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wasserfahrzeugen haftet der Reiseveranstalter ausschließlich dafür, dass das gebuchte Wasserfahrzeug dem Reisenden zur Verfügung steht. Für die zugesicherte Qualität ist der Leistungsträger verantwortlich. Unabhängig davon gilt in jedem Fall: Die Benutzung von Wasserfahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Reiseteilnehmer und insbesondere der Bootsführer hat vor Fahrtantritt den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Wasserfahrzeuge zu überprüfen und sicher zu stellen. Der Bootsführer ist dazu verpflichtet, sich über die geltenden Bestimmungen für das Revier bei den geeigneten Stellen zu informieren und diese genau zu befolgen und sich umsichtig und vorsichtig zu verhalten. Dies betrifft insbesondere das Verbot des Alkoholgenusses vor und während der Fahrt, Schwimmwestenpflicht und sonstige Regeln. Ferner ist unbedingt ein genauer Wetterbericht vor Fahrtantritt einzuholen und das Ziel und die Dauer der Ausfahrt den Betreuern vor Ort mitzuteilen. Für jedes Boot kann der Vermieter eine Kaution verlangen. Nach unbeschädigter Rückgabe des Bootes wird die Kaution sofort zurück gegeben. Des Weiteren kann auch eine obligatorische Versicherung verlangt werden. Diese Versicherung ist in der Regel begrenzt auf die zeitliche Benutzung und berücksichtigt den Wert des Wasserfahrzeuges. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für die Menge und Qualität der gefangenen Fische, für wetterbedingte Beeinträchtigungen, für Behinderungen durch die Berufsfischerei sowie für die eventuelle Änderung örtlicher Bestimmungen und Regeln, die den Fischfang betreffen, z.B. Fangbeschränkungen, Schonzeiten oder Mindestmaße. Die Unterkünfte dürfen nur mit der in der Reisebestätigung angegeben Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt, überzählige Personen aus der Unterkunft auszuweisen.

6.1. Haftung bei Fremdleistungen wie Fährbuchungen, Flüge etc.
Wird im Rahmen einer Reise zu dieser eine Beförderung durch Dritte erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so vermittelt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung hierfür regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die dem Reisenden auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

7. Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetzt gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

8. Versicherungen
Der Reisende erhält spätestens mit der Buchungsbestätigung den vorgeschriebenen Reisepreissicherungsschein.

9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

     Reiseveranstalter:
          Angelreisen K. Borchert
          Beilsteiner Str. 121, 12681 Berlin
          Tel.: +49 (0)30 28097091
          Fax: +49 (0)30 28046345
          E-mail-Adresse: info @ angelreisen-borchert.com
          Internet- Adresse: www.angelreisen-borchert.com

          USt-IdNr.: DE197894669

     Bankverbindung:
          Deutsche Bank 24,
          BLZ 10070024,
          Kto. - Nr.: 422577700


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